Betreibung – Ablauf in der Schweiz

  1. Betreibungsbegehren an ein Betreibungsamt stellen (Kein Nachweis der Schuld des Schuldner nötig, es muss aber ein Grund angegeben werden, welcher aber nicht belegt werden muss)
  2. Zustellung Zahlungsbefehl durch das Betreibungsamt (teilweise auch per Post) an den Schuldner
    1. Rechtsvorschlag durch den Schulder bei der Zustellung oder innert max. 10 Tagen (Teilrechtsvorschlag bei der Anfechtung eines Teils der Vorderung, bitte genau benennen oder Rechtsvorschlag bei der Anfechtung des gesamten Forderung)
      1. Rechtsöffnungsbegehren
        1. Im Zivilprozess oder im Verwaltungsverfahren
        2. Definitive Rechtsöffnung (bei Vorliegen eines vollstreckbaren gerichtlichen Entscheids)
        3. Provisorische Rechtsöffnung (bei Vorliegen einer öffentlichen Urkunde oder unterschriebenen Schuldanerkennung)
        4. Rechtsöffnungsverfahren
    2. Kein Rechtsvorschlag
  3. Fortsetzungsbegehren (frühestens 20 Tage nach der Zustellung des Zahlungsbefehles, max. 1 Jahr danach)
  4. Betreibung
    1. Betreibung auf Pfändung
    2. Betreibung auf Konkurs

In diesem Ablauf sehen Sie, dass kein Inkassobüro oder dergleichen vorgesehen, resp. nötig ist. Der Gläubiger kann ein Inkassounternehmen einschalten und damit auch die Kosten übernehmen, es sei denn, dies wurde korrekt in den ABG’s vermerkt und dem Käufer vor dem Kauf mitgeteilt.

Hier noch ein Link mit mehr Details dazu